Wechsel des Lastschrifteinzuges vom Einzugsermächtigungsverfahren auf
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 15.11.2013



Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

im Zuge der Umstellung des deutschen Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Zahlverfahren (SEPA = Single Euro Payment Area = Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) stellen wir ab dem 15.11.2013 den Einzug der Mitgliedsbeiträge auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die individuelle Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) gekennzeichnet, die von uns bei allen künftigen Lastschriften angegeben werden. Da die Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Unsere Gläubiger-ID sowie Ihre individuelle Mandatsreferenz teilen wir Ihnen – sofern Sie vierteljährliche oder halbjährliche Zahlungsweise vereinbart haben - beim nächsten Beitragseinzug zum 15. August d. J. auf Ihrem Kontoauszug mit. Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich, erhalten Sie von uns ein gesondertes Anschreiben.


Der Einzug erfolgt wie bisher in dem vereinbarten Zahlungsrhythmus von dem uns angegebenen Konto. .

Sofern der Einzug vom Konto eines Dritten erfolgt, geben Sie diesem bitte vom Inhalt des vorliegenden Schreibens Kenntnis.

Die Lastschriften werden ab dem 15.11.2013 zu den nachstehenden Terminen eingezogen.

Zahlungsweise:
vierteljährlich / halbjährlich / jährlich

Abbuchungstermine:
vierteljährlich zum 15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11.
haljährlich zum 15.2. / 15.8
järhlich zum 15.2.

Fällt der Einzugstermin nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

Sollten Sie noch Fragen zu dem vorgenannten Verfahren haben haben, wenden Sie sich an uns oder Ihre Hausbank.


Mit freundlichen Grüßen


OLYMPISCHER SPORTCLUB
Sobernheim 1976 e.V.